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Wer fährt den Bürgerbus?
Jeder Bürger über 21 Jahre mit einem Führerschein der Klasse 3 bzw. EU-Führerschein B und mit über 2 Jahren Fahrpraxis kann nach einem Gesundheitscheck den Erwerb der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung und einer entsprechenden Schulung einen Bürgerbus fahren. Die hierfür anfallenden Kosten trägt selbstverständlich der Verein.